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Rund um die Sachversicherungen ...

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Für Anfragen und Angebote zum Thema Sachversicherungen schicken Sie uns bitte über unser Kontaktformular eine Anfrage - wir setzen uns gerne mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten zu können.

Informationen nachstehend bzw. in einem individuellen Beratungsgespräch in der Agentur:

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung deckt alle Schäden ab, die infolge von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm entstehen. Es werden alle zum Hausrat gehörenden Einrichtungsgegenstände (z. B. Möbel, Gardinen etc.) und Sachen die in einem Haushalt zum Gebrauch (z. B. Waschmaschinen, Geschirr oder Besteck) oder Verbrauch (z. B. der Inhalt der Speisekammer) bestimmt sind. Wertsachen sind nur bis zu einer bestimmten Höchstsumme abgedeckt. Versichert sind neben Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen der versicherten Sachen auch verschiedene Kosten: z.B. Aufräumkosten, Schlossänderungskosten oder Bewachungskosten. Ebenfalls abdeckt sind Schäden an Gegenständen von Dritten, sofern sich diese in der Wohnung des Versicherungsnehmers befinden, ausser es handelt sich um die Gegenstände eines Untermieters.
Die Hausratversicherung ist eine sog. Neuwertversicherung, d.h. die Versicherungssumme muss dem Wiederbeschaffungspreis gleichartiger neuer Sachen entsprechen, damit ausreichender Versicherungsschutz gegeben ist. Um eine Unterversicherung zu vermieden, sollte folgende Regel angewendet werden: Versicherungssumme = 650 EUR x Quadratmeter Wohnfläche. Bei Anwendung dieser Formel räumt der Versicherer im Schadenfall den sog. Unterversicherungsverzicht ein. Das heißt, es wird nicht geprüft, ob der Hausrat mit der richtigen Deckungssumme versichert war. Die Entschädigung entspricht dann der vollen Schadenssumme.
Da sowohl Eigentümer von Wohnungen oder Häusern als auch Mieter über einen eigenen Hausstand verfügen, ist der Abschluss einer Hausratversicherung naheliegend.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung braucht jeder Hauseigentümer. Zum einen wird ein solcher Versicherungsschutz von den Banken gefordert, falls die betreffende Immobilie noch finanziert werden muß oder als Sicherheit für eine anderweitige Kreditvergabe dient. Zum anderen ist die Gebäudeversicherung in manchen Regionen auch gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor den Folgen von Schäden durch Feuer. Sie wird in diesem Zusammnhang auch als Brandversicherung bezeichnet. Der Schutz kann des weiteren auf Schäden durch Sturm, Hagel und Leitungswasser ausgeweitet werden. Eine solche kombinierte oder verbundene Wohngebäudeversicherung ist die Regel. Bei Eigentumswohnungen wird die Gebäudeversicherung von der Hausverwaltung abgeschlossen.
Neben der Regulierung der genannten Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser, ersetzt diese Versicherung im Rahmen des Feuerschutzes auch die entgangene Miete (bei vermieteten Objekten) bzw. bei selbstbewohntem Wohneigentum die zu zahlende Miete für eine Übergangs- oder Ersatzwohnung - für bis zu maximal zwölf Monate. Das Grundstück sowie Erschließungskosten sind hingegen nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.
Die Frage nach der notwendigen Versicherungssumme einer Wohngebäudeversicherung lässt sich nicht so ohne weiteres beantworten. Meist wird hier der gleitende Neuwert angesetzt. Dem gleitenden Neuwert liegt eine komplizierte Berechnung zugrunde. Er gewährleistet, dass sich die Höhe Ihres Versicherungsschutzes auf dem aktuellen Stand befindet und jährlich angepasst wird. Die Versicherungssumme verändert sich dabei laufend entsprechend dem Baukostenindex. Dementsprechend ändern sich auch die Versicherungsbeiträge. Ihre Höhe ist jedoch nicht direkt vom Baukostenindex abhängig, sondern sie verhalten sich einem sogenannten Prämienfaktor entsprechend, der in enger Korrelation mit dem Baukostenindex jährlich neu berechnet wird.
Die Versicherungssumme der gleitenden Neuwertversicherung wird auf einen Wert von 1914 zurückgerechnet. Hierzu wird der Wiederaufbauwert des Hauses beispielsweise im Jahr 2008 durch den Baukostenindex geteilt. Wollen Sie nun die Höhe Ihrer Versicherungssumme überprüfen, müssen Sie den in Ihrer Police eingetragenen "Wert 1914" mit dem derzeitigen Baukostenindex (2008: 11,52) multiplizieren. Nun haben Sie den Betrag, der 2008 bei einem Totalschaden gezahlt würde. Die Höhe der Versicherungsprämie hingegen errechnet sich aus der "Versicherungssumme 1914", multipliziert mit dem Prämienfaktor, der derzeit bei 14,5 liegt.
Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie ist dabei von bestimmten Bauartklassen oder Leitungswasser- und Sturmzonen abhängig. Am billigsten sind dabei massiv gebaute Häuser mit Hartdach, teuer sind Häuser in Leichtbauweise oder aus Holz und vor allem solche mit reetgedecktem Dach. Die Einteilung von Regionen in Leitungswasser- bzw. Sturmzonen ist von der Härte des Wasser bzw. der Häufigkeit von Stürmen abhängig.

+++ Alle Angaben ohne Gewähr +++

(Quelle: versicherungs-wiki.de)


 
 


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